Wir führen Sie durch den Behördendschungel und zeigen Ihnen den Unterschied zwischen Pflichtprogramm und Kür - praktisch und kostengünstig durch Beraten mit folgenden Schwerpunkten:
Umsetzen der sicherheitstechnischen Betreuung gem. § 6 ASiG, BGV A2 und GUV-V A6/7
Begehen und Überprüfen von Betriebseinrichtungen, Anlagen und Maschinen
Planen, Ausführen und Betreiben von Betriebsanlagen
Beschaffen von technischen Arbeitsmitteln undEinführen von Arbeitsstoffen
Gestalten individuell von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
Erarbeiten betrieblicher Regelungen u.a. zum Arbeits-, Brand- und Havarieschutz
Erstellen notwendiger Betriebsanweisungen u.a. Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln, Aggregaten und Arbeitsverfahren
Durchführen erforderlicher Messungen (Klima, Lärm, Beleuchtung)
Untersuchen von Arbeitsunfällen
Umsetzen der
Gefährdungsermittlung, -beurteilung und -dokumentation gem. §§ 5,6 ArbSchG
Betriebssicherheitsverordnung
Schulen und Unterweisen speziell von
Führungskräften und verantwortlichen Personen
Sicherheitsbeauftragten
allen Mitarbeitern
Übernehmen von Beauftragungen z.B. Baustellenkoordinator (SiGeKo) gem. BaustellV, Brandschutz
Erstellen von
Gefahrstoffverzeichnissen
Flucht- und Rettungswegeplänen